Zum Inhalt springen

Recht & Technik

Müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?

Ab August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 KI-VO). Welche Bilder betroffen sind, welche nicht und wie wir es handhaben.

Veröffentlicht am 16. Juli 2026

Auf einen Blick

  • Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung.
  • Kennzeichnen muss man realistische KI-Bilder echter Personen, Orte oder Ereignisse.
  • Dekorative oder fantasiehafte Motive fallen in der Regel nicht darunter.
  • Von einem Menschen geprüfte KI-Texte müssen nicht gekennzeichnet werden.

Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 müssen realistisch wirkende KI-Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, gekennzeichnet werden. Dekorative oder offensichtlich künstliche Motive in der Regel nicht. KI-Texte, die ein Mensch geprüft hat, fallen unter die redaktionelle Verantwortung und brauchen keine Kennzeichnung.

Was ab August 2026 gilt

Mit der EU-KI-Verordnung greift ab dem 2. August 2026 eine Transparenzpflicht (Artikel 50). Sie verlangt, dass bestimmte KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte als solche erkennbar sind, vor allem täuschend echte Bilder, Videos und Audio.

Welche Bilder gekennzeichnet werden müssen

Kennzeichnungspflichtig sind vor allem realistisch wirkende KI-Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass man sie für ein echtes Foto halten könnte. Beispiele: das täuschend echte Bild einer realen Person, ein KI-Bild des echten Ladens oder der echten Praxis, ein manipuliertes Vorher-Nachher.

Welche Bilder nicht

Nicht jedes KI-Bild braucht ein Etikett. In der Regel nicht gemeint sind:

  • dekorative oder klar illustrative Motive
  • fotorealistische Fantasie-Bilder ohne realen Bezug, etwa ein generisches Stimmungsbild ohne echte Personen
  • echte Fotos, Partner-Logos und Karten

Die Faustregel: Könnte jemand das Bild für ein echtes Foto genau dieser Person, dieses Ortes oder dieses Vorgangs halten? Nur dann ist eine Kennzeichnung nötig.

Was ist mit Texten?

KI-Texte, die ein Mensch vor der Veröffentlichung geprüft und redaktionell verantwortet, müssen nicht gekennzeichnet werden. Auch reine Hilfsfunktionen wie eine Rechtschreibkorrektur lösen keine Pflicht aus. KI-Code wird ohnehin nicht gekennzeichnet.

Wie wir das handhaben

Wir gehen offen mit KI um. Wo wir KI-Bilder einsetzen, die unter die Kennzeichnung fallen, markieren wir sie direkt am Bild. Dekorative oder fantasiehafte Motive kennzeichnen wir nicht. Zusätzlich weist ein kurzer Hinweis im Impressum auf den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge hin. Mehr zu unserem Umgang mit Daten und Werkzeugen steht unter Datenschutz & Sicherheit.

Fazit

Die Kennzeichnungspflicht zielt auf Täuschung, nicht auf jedes hübsche Bild. Realistische KI-Darstellungen echter Personen oder Orte gehören markiert, dekorative Motive nicht. Wir behalten das im Blick und kennzeichnen, wo es nötig ist. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht. Passend dazu: Muss meine Website barrierefrei sein?.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt ab dem 2. August 2026.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Pflicht sind vor allem realistisch wirkende Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen. Dekorative oder klar künstliche Motive fallen in der Regel nicht darunter.
Müssen KI-geschriebene Texte gekennzeichnet werden?
Nicht, wenn ein Mensch sie vor der Veröffentlichung geprüft und redaktionell verantwortet. Reine Hilfsfunktionen wie eine Rechtschreibkorrektur lösen ebenfalls keine Pflicht aus.
Wie kennzeichnet man ein KI-Bild richtig?
Mit einem klaren, sichtbaren Hinweis am Bild, dass es KI-erzeugt oder KI-verändert ist. Wir brennen die Kennzeichnung fest ins Bild, damit sie beim Teilen erhalten bleibt.
KH.

Sieh deine Website, bevor du dich entscheidest.

Wir bauen dir kostenlos und unverbindlich einen klickbaren ersten Entwurf. Du schickst uns ein paar Infos, wir zeigen dir eine erste Richtung. Ganz ohne Verpflichtung.