Recht & Technik
Müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?
Ab August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 KI-VO). Welche Bilder betroffen sind, welche nicht und wie wir es handhaben.
Veröffentlicht am 16. Juli 2026
Auf einen Blick
- Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung.
- Kennzeichnen muss man realistische KI-Bilder echter Personen, Orte oder Ereignisse.
- Dekorative oder fantasiehafte Motive fallen in der Regel nicht darunter.
- Von einem Menschen geprüfte KI-Texte müssen nicht gekennzeichnet werden.
Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 müssen realistisch wirkende KI-Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, gekennzeichnet werden. Dekorative oder offensichtlich künstliche Motive in der Regel nicht. KI-Texte, die ein Mensch geprüft hat, fallen unter die redaktionelle Verantwortung und brauchen keine Kennzeichnung.
Was ab August 2026 gilt
Mit der EU-KI-Verordnung greift ab dem 2. August 2026 eine Transparenzpflicht (Artikel 50). Sie verlangt, dass bestimmte KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte als solche erkennbar sind, vor allem täuschend echte Bilder, Videos und Audio.
Welche Bilder gekennzeichnet werden müssen
Kennzeichnungspflichtig sind vor allem realistisch wirkende KI-Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass man sie für ein echtes Foto halten könnte. Beispiele: das täuschend echte Bild einer realen Person, ein KI-Bild des echten Ladens oder der echten Praxis, ein manipuliertes Vorher-Nachher.
Welche Bilder nicht
Nicht jedes KI-Bild braucht ein Etikett. In der Regel nicht gemeint sind:
- dekorative oder klar illustrative Motive
- fotorealistische Fantasie-Bilder ohne realen Bezug, etwa ein generisches Stimmungsbild ohne echte Personen
- echte Fotos, Partner-Logos und Karten
Die Faustregel: Könnte jemand das Bild für ein echtes Foto genau dieser Person, dieses Ortes oder dieses Vorgangs halten? Nur dann ist eine Kennzeichnung nötig.
Was ist mit Texten?
KI-Texte, die ein Mensch vor der Veröffentlichung geprüft und redaktionell verantwortet, müssen nicht gekennzeichnet werden. Auch reine Hilfsfunktionen wie eine Rechtschreibkorrektur lösen keine Pflicht aus. KI-Code wird ohnehin nicht gekennzeichnet.
Wie wir das handhaben
Wir gehen offen mit KI um. Wo wir KI-Bilder einsetzen, die unter die Kennzeichnung fallen, markieren wir sie direkt am Bild. Dekorative oder fantasiehafte Motive kennzeichnen wir nicht. Zusätzlich weist ein kurzer Hinweis im Impressum auf den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge hin. Mehr zu unserem Umgang mit Daten und Werkzeugen steht unter Datenschutz & Sicherheit.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht zielt auf Täuschung, nicht auf jedes hübsche Bild. Realistische KI-Darstellungen echter Personen oder Orte gehören markiert, dekorative Motive nicht. Wir behalten das im Blick und kennzeichnen, wo es nötig ist. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht. Passend dazu: Muss meine Website barrierefrei sein?.