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Recht & Technik

Muss meine Website barrierefrei sein? (BFSG)

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wer wirklich betroffen ist, wer als Kleinstunternehmen ausgenommen ist und warum sich Barrierefreiheit trotzdem fast immer lohnt.

Veröffentlicht am 12. Juli 2026

Auf einen Blick

  • Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.
  • Betroffen sind vor allem Online-Handel und Verbraucher-Dienste, nicht jede Info-Website.
  • Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen.
  • Barrierefrei heißt gut bedienbar, das lohnt sich fast immer.

Kurz gesagt: Für viele kleine, rein informierende Websites ist Barrierefreiheit gesetzlich nicht zwingend. Das BFSG trifft vor allem den Online-Handel und ähnliche Verbraucher-Dienste, und Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Sinnvoll ist eine gut bedienbare Website trotzdem fast immer.

Was das BFSG ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind, also auch für Menschen mit Einschränkungen gut bedienbar.

Wen es betrifft

Im Kern geht es um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Typische Beispiele:

  • Online-Shops und E-Commerce
  • Online-Terminbuchung und ähnliche Buchungstools
  • Bank- und Zahlungsdienste
  • Personenbeförderung, E-Books und weitere im Gesetz genannte Bereiche

Wer so etwas für Endkunden anbietet, muss die Barrierefreiheit in der Regel erfüllen.

Wer ausgenommen ist

Nicht jeder ist betroffen:

  • Kleinstunternehmen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen.
  • Reine B2B-Angebote (nur an Unternehmen, klar erkennbar) fallen nicht darunter.
  • Rein informierende Websites ohne Shop, ohne Buchung, ohne Verbraucher-Dienst sind meist nicht erfasst.

Für viele Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Praxen mit einer reinen Info-Website heißt das: gesetzlich meist keine Pflicht. Sobald ein Shop oder eine Buchung dazukommt und der Betrieb größer als ein Kleinstunternehmen ist, sollte man es prüfen. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht.

Warum es sich trotzdem lohnt

Barrierefrei heißt vor allem: gut bedienbar. Klare Struktur, lesbare Kontraste, sinnvolle Alternativtexte für Bilder und eine Seite, die auch mit der Tastatur funktioniert. Davon profitieren alle, ältere Menschen genauso wie jemand, der bei Sonne aufs Handy schaut. Nebenbei belohnen Suchmaschinen eine saubere Struktur. Verschwendete Mühe ist das also selten.

Wie wir das angehen

Wir bauen von Haus aus auf sauberem, strukturiertem HTML und achten auf Kontraste, Alternativtexte und Bedienbarkeit. Das ist kein Extra-Modul, sondern gute Handwerksarbeit. Fällt deine Website unter das BFSG, stimmen wir den Umfang gezielt darauf ab.

Fazit

Für die meisten kleinen Info-Websites ist Barrierefreiheit keine gesetzliche Pflicht, für Online-Shops und ähnliche Verbraucher-Dienste oberhalb der Kleinstgröße dagegen schon. Und weil eine gut bedienbare Seite ohnehin besser läuft, lohnt sich der Gedanke fast immer. Unsicher, ob dich das BFSG betrifft? Frag uns kurz. Passend dazu: Müssen KI-Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meine kleine Firmen-Website?
Wenn deine Website nur informiert, ohne Online-Shop oder Buchung, ist sie meist nicht erfasst. Sobald du Verbrauchern elektronische Dienste wie einen Shop anbietest und größer als ein Kleinstunternehmen bist, greift es in der Regel.
Was ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes?
Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Solche Betriebe sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen.
Was bedeutet barrierefrei für eine Website konkret?
Gute Bedienbarkeit: klare Struktur, ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder und Bedienbarkeit auch per Tastatur. Vieles davon ist ohnehin gute Praxis.
Muss ich jetzt sofort handeln?
Wenn du betroffen bist, gilt die Pflicht bereits seit dem 28. Juni 2025. Ob und in welchem Umfang das auf dich zutrifft, klärt man am besten im Einzelfall. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
KH.

Sieh deine Website, bevor du dich entscheidest.

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