Zum Inhalt springen

Recht & Technik

Google Fonts und die DSGVO: warum wir Schriften selbst hosten

Google Fonts direkt vom Google-Server können eine Abmahnfalle sein. Warum das so ist und wie selbst gehostete Schriften das Problem sauber vermeiden.

Veröffentlicht am 21. Juni 2026

Auf einen Blick

  • Google Fonts vom Google-Server übertragen beim Aufruf die Besucher-IP in die USA.
  • Ein Gericht hat das ohne Einwilligung als Verstoß gewertet.
  • Die saubere Lösung: Schriften lokal auf dem eigenen Server ausliefern.
  • Wir hosten Schriften grundsätzlich selbst, ganz ohne Google-Aufruf.

Kurz gesagt: Werden Google Fonts direkt vom Google-Server geladen, wird beim Aufruf deiner Website die IP-Adresse jedes Besuchers an Google in die USA übertragen, ohne Einwilligung. Ein Gericht hat das als Verstoß gewertet. Die saubere Lösung ist einfach: dieselben Schriften vom eigenen Server ausliefern.

Wo das Problem liegt

Viele Websites binden Schriften bequem über einen Link zu Google ein. Der Haken: Bei jedem Seitenaufruf holt sich der Browser die Schrift direkt von Googles Servern und übermittelt dabei die IP-Adresse des Besuchers. Diese IP ist ein personenbezogenes Datum, und die Übertragung passiert, bevor der Besucher irgendetwas zustimmen konnte.

Das Urteil und die Folgen

Das Landgericht München I hat 2022 entschieden, dass diese Einbindung ohne Einwilligung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. In der Folge gingen bei vielen Website-Betreibern Abmahnschreiben ein, die auf genau dieses Muster zielten. Das Thema ist seitdem ein Dauerbrenner, gerade weil es so viele Seiten betrifft, ohne dass es den Betreibern bewusst ist.

Die saubere Lösung: selbst hosten

Die Schriften müssen nicht von Google kommen. Man lädt die Schriftdateien einmal herunter und liefert sie direkt von der eigenen Website aus. Für den Besucher ändert sich nichts, die Seite sieht identisch aus. Es wird nur beim Laden nichts mehr an Google gesendet.

Genau so machen wir es bei jeder Website: Schriften kommen grundsätzlich vom eigenen Server. Das ist Teil unseres datensparsamen Ansatzes und kostet keinen Aufpreis.

Nicht nur Schriften

Das gleiche Prinzip gilt für alles, was beim Seitenaufruf von fremden Servern nachgeladen wird: eingebettete Karten, Videos von externen Plattformen, Skripte von Drittanbietern. Jede dieser Einbindungen kann Besucherdaten an Dritte übertragen. Deshalb halten wir die Zahl externer Dienste bewusst klein und binden nur ein, was wirklich gebraucht wird.

Fazit

Google Fonts sind nicht der Feind, das dynamische Nachladen vom Google-Server ist das Problem. Wer Schriften selbst hostet, umgeht die Sache ohne Komfortverlust. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht, aber ein Punkt, den man bei einer sauberen Website einfach von Anfang an richtig macht. Mehr Grundlagen findest du unter DSGVO für kleine Websites.

Häufige Fragen

Sind Google Fonts generell verboten?
Nein. Problematisch ist nur das dynamische Nachladen direkt vom Google-Server, weil dabei ohne Einwilligung die Besucher-IP an Google übertragen wird. Lädt man dieselben Schriften vom eigenen Server, entsteht dieses Problem nicht.
Was war das Urteil dazu?
Das Landgericht München I entschied 2022, dass das Einbinden von Google Fonts über den Google-Server ohne Einwilligung das Persönlichkeitsrecht verletzt. Danach folgte eine Welle von Abmahnschreiben.
Wie hostet man Schriften selbst?
Die Schriftdateien werden direkt in die Website eingebunden und vom eigenen Server ausgeliefert. Für Besucher sieht es identisch aus, es wird nur nichts mehr an Google gesendet.
Betrifft das nur Schriften?
Nein. Dasselbe Prinzip gilt für andere externe Einbindungen wie Karten, Videos oder Skripte von fremden Servern. Auch die übertragen beim Laden Besucherdaten an Dritte.
KH.

Sieh deine Website, bevor du dich entscheidest.

Wir bauen dir kostenlos und unverbindlich einen klickbaren ersten Entwurf. Du schickst uns ein paar Infos, wir zeigen dir eine erste Richtung. Ganz ohne Verpflichtung.